Allgemeine Geschäftsbedingungen
der VEObrain GmbH


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen der VEObrain GmbH, Markgrafenstraße 10, D-79115 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „wir“) mit unseren Kunden (nachfolgend: „Kunde“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  1. Die AGB gelten insbesondere für Verträge im Bereich der IT-spezifischen Beratung und der in § 3 Abs. 3 dieser AGB enthaltenen Bereiche (nachfolgend: „Dienstleistung“), sowie für alle weiteren Leistungen, für die die Geltung dieser AGB vereinbart wird.

  1. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge im Anwendungsbereich dieser AGB mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

  1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen.

  1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. An all diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Schutzrechte einschließlich sämtlicher Urheberrechte vor.

  1. Die Beauftragung der Dienstleistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

  1. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Erbringung der Dienstleistungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schulden wir bei der Erbringung der Dienstleistungen keinen spezifischen Leistungserfolg, sondern erbringen Dienstleistungen i. S. d. §§ 611 ff. BGB.

  1. Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die darüber hinausgehende Projekt- oder Erfolgsverantwortung trägt der Kunde selbst.

  1. Unsere Leistungen können – je nach Auftrag – insbesondere folgende Tätigkeiten beinhalten:
  • Unterstützung bei der Softwareentwicklung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Programm-Codes
  • Unterstützung bei der Erstellung von Konzepten und Handlungsempfehlungen;
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten und Formularen;
  • Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Konzepten, Optimierungsmaßnahmen oder sonstigen IT-Projekten.
  • Unterstützung bei der Bereitstellung von Programm-Codes oder Software

  1. Wir werden die Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Standes der einschlägigen Wissenschaft und Technik erbringen.

  1. Wir werden die Dienstleistungen entweder in den Geschäftsräumen des Kunden bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in unseren eigenen Geschäftsräumen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringen.

  1. Wir werden dem Kunden regelmäßig über den Fortgang der Dienstleistungen berichten. Sofern wir die Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen schriftlich darzustellen haben, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte unsererseits bzw. unserer Mitarbeiter oder beauftragter Dritten sind demgegenüber unverbindlich.

§ 4 Laufzeit

  1. Die Laufzeit der jeweils zu erbringenden Dienstleistungen wird in dem jeweiligen Auftrag vereinbart.

  1. Der Auftrag kann insbesondere vorsehen, dass die Dienstleistungen während einer festen Laufzeit erbracht werden. In diesen Fällen ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

  1. Soweit der Auftrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf unbestimmte Dauer geschlossen wurde, kann er von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

  1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Übermittlung der Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen.

  1. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

§ 5 Termine und Verzug

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

  1. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die wir nicht zu vertreten haben, verschiebt sich der Termin bzw. die Frist um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt uns die erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung, die zum Erbringen der Dienstleistungen erforderlich sind. Wir dürfen von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen, es sei denn, dass diese offensichtlich unvollständig, unrichtig oder nicht mehr aktuell sind.

  1. Der Kunde benennt uns einen fachkundigen Ansprechpartner, der im Hinblick auf die Abstimmung der Dienstleistungen für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann.

  1. Wir können die Vergütung unseres Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die von dem Kunden an uns zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.

  1. Soweit nicht in dem Auftrag anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

  1. Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden in angemessener Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen, soweit nicht abweichend vereinbart. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

  1. Werden Dienstleistungen nach Aufwand vergütet, dokumentieren wir die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermitteln diese Dokumentation mit der Rechnung.

  1. Soweit nicht in dem Auftrag anders angegeben, werden wir unsere Dienstleistungen monatlich abrechnen. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.

  1. Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiter-gehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

  1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Schlechtleistungen bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

  1. Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB); die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht abweichend vereinbart, räumen wir dem Kunden vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistungen erbrachten Arbeitsergebnisse im Rahmen des Zwecks der jeweiligen Beauftragung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei uns.

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten Arbeitsergebnisse wie Gutachten, Entwürfe, Zeichnungen, oder Berechnungen ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  1. Wir behalten uns das Eigentum an Materialen, die die Arbeitsergebnisse verkörpern bzw. bei Erbringung der Dienstleistungen erstellt oder verwendet wurden, bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.

  1. Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen, verbleiben diese bei uns. Gleiches gilt ausnahmslos, soweit wir eigene Methoden, Ergebnisse, Programme/Software oder ähnlich schützbares Know-how einsetzen, hinsichtlich aller hiervon für uns bestehenden gewerblichen Schutzrechte.

  1. Wir können die Nutzungsrechte des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.

§ 9 Vertraulichkeit

  1. Die der anderen Vertragspartei mitgeteilten Kenntnisse, Erfahrungen, Geschäftsgeheimnisse sowie alle übergebenen Unterlagen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

  1. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 10 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

  1. Werden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und haben wir dies zu vertreten (Schlechtleistung), so sind wir verpflichtet, die Dienstleistungen ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht diese Pflicht allerdings nur, wenn der Kunde die Schlechtleistung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis, rügt.

  1. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  1. Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit wir eine Schlechtleistung arglistig verschwiegen haben.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit diese AGB dem Kunden sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gestellt worden sind, erfolgte dies ausschließlich aus Gründen der Verständlichkeit; die Anwendung und Auslegung dieser AGB richtet sich ausschließlich nach der deutschen Fassung der AGB und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Freiburg im Breisgau. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

VEObrain GmbH

Stand: 04/2021